Der Brandschutz stellt bei der Transformation von Klöstern eine der größten Herausforderungen dar – sowohl aus technischer als auch aus finanzieller Sicht. Die Brandschutzauflagen sind in Deutschland sehr hoch und können Nach- und Umnutzungen durch hohe Kosten erschweren. Da sich der Brandschutz oftmals im Widerstreit mit dem Denkmalschutz befindet, gilt es, in enger Abstimmung mit beiden Seiten zu einem ganzheitlichen Konzept zu finden.
Der Brandschutz soll das Entstehen eines Brandes sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und im Brandfall die Rettung von Mensch und Tier sowie Löscharbeiten ermöglichen. Bei einem Baudenkmal unterliegen die Brandschutzmaßnahmen einer Genehmigungs- bzw. Erlaubnispflicht durch die zuständigen Denkmalbehörden. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Zielsetzungen des Brandschutzes nicht prinzipiell Vorrang vor den Zielsetzungen des Denkmalschutzes haben und umgekehrt.
Bestandsgebäude genießen einen sogenannten Bestandsschutz. Hat ein Gebäude also zum Zeitpunkt seiner Errichtung die geltenden Auflagen erfüllt, so ist die damals legal begründete Nutzung schutzwürdig, auch wenn die Rechtslage heute eine andere ist (passiver Bestandsschutz). Dieser Schutz bleibt auch dann erhalten, wenn heute vorgenommene Änderungen nicht wesentlich sind (aktiver Bestandsschutz).
Bei einer Umnutzung von Klöstern ist jedoch in der Regel davon auszugehen, dass der baurechtliche Bestandsschutz aufgrund der Nutzungsänderung weitestgehend verloren geht. Dies ist dann nicht auf Einzelteile des Bauwerks beschränkt, sondern betrifft das gesamte Gebäude. Neben den denkmalrechtlichen Anforderungen unterliegt es dann auch den aktuellen Brandschutzvorschriften. Lediglich wenn sich die neue Nutzung bestimmter Gebäudeteile eng an der alten, damals genehmigten Nutzung orientiert, kann der Bestandsschutz für diese Teile in gewissem Umfang erhalten bleiben. Hierfür muss dann geprüft werden, ob die vorliegenden alten Genehmigungen damals auch entsprechend den Auflagen umgesetzt wurden (beispielsweise indem das Mauerwerk durch Bohrungen geprüft wird).
Bei historischen Gebäuden ist es meist nicht möglich, die Bestandssituation pauschal an die aktuell geltenden Brandschutzvorschriften anzupassen. Ein Standardkonzept, das sich lediglich an der Erfüllung der Bauteilanforderungen orientiert, eignet sich daher nicht. Bauherren haben jedoch ein Recht auf Abweichungen – bei Sonderbauten als Erleichterungen bezeichnet –, die die Bauaufsichtsbehörde genehmigen muss, sofern die Abweichungen/Erleichterungen ein gleichwertiges Erreichen der brandschutztechnischen Schutzziele für die gewählte Nutzung ermöglichen.
Daher bietet sich ein individuelles und gebäudespezifisches Brandschutzkonzept an, bei dem standardisierte Bauteilvorgaben nicht zwangsläufig eingehalten werden müssen. Hierfür wird eine konkrete Risikobeurteilung vorgenommen. In der Regel stehen hierbei die Situation und Sicherheit der Rettungswege, die Rauchableitung aus den Treppenhäusern und möglicherweise nachträglich vorgenommene Installationen im Vordergrund. Inwieweit der Soll- vom Istzustand abweicht, macht sich auch an der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bauteile fest, die z. B. durch Materialuntersuchungen festgestellt werden kann.
Da sich Brandschutzmaßnahmen teilweise auf den denkmalgeschützten Bestand auswirken, sind Lösungen gefragt, die sich auf das Notwendigste beschränken und die die Authentizität des Gebäudes wahren. Aus diesem Grund (und aus finanzieller Sicht) empfiehlt es sich in jedem Fall, organisatorische Brandschutzmaßnahmen (wie etwa Rettungsweg- und Feuerwehrpläne, Brandwachen, zulässige Personenzahlen) frühzeitig zu prüfen und auszuschöpfen. In einem nächsten Schritt bieten sich anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen bzw. Kompensationsmaßnahmen an (wie etwa Rauchwarnmelder, Löschanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung). Bauliche Brandschutzmaßnahmen stellen in der Regel einen starken Eingriff dar und sollten daher behutsam, ablesbar und wenn möglich reversibel (z. B. in Form von Hinzufügungen) geplant werden. Für die Einrichtung von Brand- und Rauchabschnitten und gesicherten Rettungswegen oder den Ein- oder Anbau von Rettungswegen sind sie jedoch in der Regel unerlässlich. Ergänzt werden diese Maßnahmen außerdem durch den abwehrenden Brandschutz, unter den beispielsweise die Planungen der Feuerwehr sowie ihr Eingreifen im Brandfall fallen.
Auf diesen Grundlagen wird von der Brandschutzplanerin bzw. dem Brandschutzplaner ein Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis erstellt. Staatlich anerkannte Prüfsachverständige bzw. Prüfingenieurinnen (die Bezeichnung hängt vom Bundesland ab) prüfen dieses Konzept und bescheinigen es einschließlich der erforderlichen Abweichungen gegenüber der Genehmigungsbehörde. Die Kosten für diesen Brandschutznachweis trägt der Bauherr, eine zusätzliche Prüfung durch die Behörde erfolgt nicht, da der bzw. die Prüfsachverständige dem Staat gegenüber rechenschaftspflichtig ist und persönlich dafür haftet, dass die Maßnahmen den Auflagen genügen. Ist dieser erste Nachweis erbracht, werden die Umbaumaßnahmen vorgenommen, die nach Abschluss wiederum von der bzw. dem Prüfsachverständigen bescheinigt werden.
Welche Brandschutzanforderungen für ein Gebäude gelten, hängt – wie oben erwähnt – von der gewählten Nutzung ab. Bei Gewerbe und Wohnen ist aufgrund der jeweils langen Verweildauer von ähnlich hohen Vorgaben in Bezug auf den Feuerwiderstand von Bauteilen, Rauch- und Feuermelder, die Anzahl der Rettungswege usw. auszugehen. Bei Gästehäusern, Hotels und Veranstaltungsstätten, bei denen die Anwesenden in der Regel nicht mit dem Gebäude vertraut sind, gelten schärfere Anforderungen für die Beschilderung von Rettungswegen. Auch komplexe Gebäude wie Klöster erfordern eine eindeutigere Beschilderung. Ebenfalls wirkt sich die Anzahl der Personen aus, die in einem Haus arbeiten oder wohnen. Für Veranstaltungsstätten gelten zusätzliche Auflagen.
Welches Vorgehen bietet sich an?
- Beauftragen Sie für das Brandschutzkonzept eine Brandschutzplanerin oder einen Brandschutzplaner, die bzw. der Erfahrung und Sachkenntnis im Umgang mit Denkmälern hat und bereit ist, die denkmalpflegerische Seite mitzudenken, einzubeziehen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.
- Insbesondere ist die Zusammenarbeit mit Prüfsachverständigen bzw. Prüfingenieurinnen zu empfehlen, die Erfahrung mit Denkmälern haben und an flexiblen Lösungen interessiert sind. Diese bescheinigen den Brandschutznachweis gegenüber den Behörden und der Bauherr darf entscheiden, mit welchem Prüfsachverständigen bzw. welcher Prüfingenieurin er zusammenarbeiten möchte.
- Beziehen Sie die Denkmalbehörden frühzeitig in die Planung mit ein. Da bauliche Maßnahmen und Eingriffe in den Denkmalbestand einer denkmalrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis unterliegen, ist dies – auch mit Blick auf die Umnutzung und die übrigen geplanten Maßnahmen – unerlässlich.
- Suchen Sie nach alten – auch sehr alten – Baugenehmigungen und Unterlagen von Ämtern. Wenn eine Nutzung früher in einer bestimmten Form genehmigt wurde und Sie sich in Ihrer neuen Nutzung eng an der alten Nutzung orientieren, so können Sie unter Umständen für bestimmte Gebäude- oder Bauteile Bestandsschutz geltend machen. Dies kann die Kosten für den Brandschutz etwas eindämmen.
- Eine iterative Vorgehensweise kann hilfreich sein. Dabei kann die geplante Nutzung angepasst bzw. eingeschränkt werden, wenn keine geeignete Brandschutzlösung realisierbar oder finanzierbar ist. Auf der anderen Seite können die Brandschutzmaßnahmen so lange angepasst werden, bis sie die Zustimmung der zuständigen Brand- und Denkmalschutzbehörden erhalten.
- Auch hier lautet die Empfehlung: Flexibel bleiben! Flexibel in Bezug auf mögliche Nutzungen, die maximale Besucherzahl bei Veranstaltungen oder die Aufteilung des Gebäudes. Und denken Sie von Anfang an Alternativen mit.
Weiterführende Informationen
- Das Baunetz Wissen bietet Begriffserläuterungen und umfassende Informationen zum Thema Brandschutz, auch für Einsteiger.
- Die 20-seitige Broschüre Brandschutz im Baudenkmal befasst sich detailliert mit brandschutztechnischen Ansätzen für den denkmalgeschützten Bestand: brandschutz_im_baudenkmal.pdf